1. Die Auftragserteilung
Der Fahrtauftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich beziehungsweise über die auf der Website angebotenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Der Auftrag sollte mindestens die für die Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben enthalten.
Hierzu gehören insbesondere Name, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers, Reiseziel sowie Datum und Uhrzeit der gewünschten Abholung.
Der Auftraggeber meldet die an der Fahrt teilnehmenden Personen an und ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten verantwortlich.
Ein Fahrtauftrag wird nach entsprechender Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
Bei Änderungswünschen nach erfolgter Auftragserteilung wird geprüft, ob die Änderung organisatorisch noch berücksichtigt werden kann.
2. Der Fahrpreis
Der vereinbarte Fahrpreis ist entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu entrichten.
Der Fahrpreis umfasst grundsätzlich die vereinbarte Beförderungsleistung zum gewünschten Zielort.
Das übliche Reisegepäck kann im Rahmen der vorhandenen Fahrzeugkapazität mitgeführt werden. Besonders großes oder außergewöhnliches Gepäck sowie die Beförderung von Tieren sind vor Fahrtantritt abzusprechen.
3. Auftragsstornierung
Eine Stornierung ist bis 4 Tage vor dem geplanten Reiseantritt kostenfrei möglich.
Bei späteren Stornierungen können abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung folgende Kosten entstehen:
- 3 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Fahrpreises
- 2 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Fahrpreises
- 1 Tag vor Reiseantritt beziehungsweise am Reisetag: 75 % des Fahrpreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Abholung vom Flughafen
Bei einer Abholung vom Flughafen sind die bei der Buchung mitgeteilten Flug- und Reisedaten sorgfältig zu kontrollieren.
Änderungen der Flugzeiten oder Flugnummern sind dem Veranstalter möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Die Abholung erfolgt an dem zuvor vereinbarten Treffpunkt. Andere Treffpunkte können nur berücksichtigt werden, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Sollte der Fahrgast nach der vereinbarten Wartezeit nicht am Treffpunkt erscheinen und den Veranstalter nicht über eine Verzögerung informieren, kann der Beförderungsanspruch entfallen.
5. Wartezeiten
Bei Abholungen vom Flughafen kann eine angemessene Wartezeit erforderlich sein, insbesondere bei Verspätungen, Gepäckausgabe oder sonstigen Verzögerungen im Ablauf des Flughafens.
Werden Änderungen der Flugzeiten rechtzeitig mitgeteilt, wird die Abholung nach Möglichkeit entsprechend angepasst.
Eine über die vereinbarte Wartezeit hinausgehende Wartezeit kann nach vorheriger Absprache gesondert berechnet werden.
6. Pflichten des Fahrgastes
Der Fahrgast hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Angaben zur Fahrt vollständig und richtig mitgeteilt werden.
Den Anweisungen des Fahrers hinsichtlich Sicherheit und ordnungsgemäßer Beförderung ist Folge zu leisten.
Sicherheitsgurte sind während der Fahrt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu benutzen.
7. Gepäck und besondere Beförderungswünsche
Übliches Reisegepäck wird im Rahmen der verfügbaren Fahrzeugkapazität befördert.
Besonders sperrige Gegenstände, sehr große Gepäckmengen, Fahrräder, Tiere oder sonstige besondere Beförderungswünsche müssen vor Fahrtantritt angekündigt und bestätigt werden.
8. Fahrzeugausfall
Sollte es zu einer Fahrzeugpanne oder einem sonstigen technischen Ausfall kommen, bemühen wir uns um eine angemessene Ersatzbeförderung.
Hierfür kann, soweit erforderlich und verfügbar, ein Ersatzfahrzeug oder ein Taxi eingesetzt werden.
9. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Haftung für Schäden richtet sich insbesondere nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.